Förderung von Radprojekten nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom)
Radprojekte von Kommunen können auf der Grundlage des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) aus Landesmitteln gefördert werden. Förderfähig sind z.B. der Bau oder Ausbau von kommunalen Radwegen, Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen, ZOB etc. Es können Zuschüsse von bis zu 85 % gewährt werden. Maßgeblich sind die Verwaltungsvorschrift Förderung des Kommunalen Straßenbaus (VV LVFGKom/LVAG-StB) und die Verwaltungsvorschrift Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
Lassen Sie sich auch gerne von der Förderberatung Radwege beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz per Email unter foerderberatung-radwege(at)lbm.rlp.de oder telefonisch unter 0261/3029-1588 beraten! Die zentrale Förderberatung ist von montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr erreichbar. Beraten werden Kommunen als Vorhabenträger. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereinigungen werden gebeten, sich mit der zuständigen Kommune abzustimmen.
Finanzierung von Radwegen in der Zuständigkeit des Landes
Bei Radwegen in der Zuständigkeit des Landes handelt es sich vorwiegend um unselbständige Radwege entlang von Landesstraßen. Vorhaben werden im Rahmen der Aufstellung des Investitionsplans Landesstraßen dargestellt. Der Investitionsplan Landesstraßen Rheinland-Pfalz umfasst i.d.R. einen Zeitraum von fünf Jahren und ist die Grundlage für die jahresbezogenen Landesstraßenbauprogramme. Den finanziellen Rahmen der Bauprogramme und die damit konkret umzusetzenden Vorhaben werden seitens des Landtags Rheinland-Pfalz mit der Verabschiedung der jeweiligen Landeshaushalte festgelegt.
Förderinfos auf einen Blick!
www.foerderfibel.bund.de
Lassen Sie sich beraten!
foerderberatung-radwege(at)lbm.rlp.de
0261/3029-1588