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Wichtiger Schritt für den schnelleren Bau von Radwegen, Brückensanierungen und mehr Digitalisierung bei Infrastrukturvorhaben

Der Ministerrat hat heute in zweiter Befassung das novellierte Landesstraßengesetz beschlossen. Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt wird den Gesetzentwurf nun in den Landtag einbringen. Ziel der Reform ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Digitalisierung zu stärken und Bürokratie abzubauen.

„Wir wollen schneller planen, digitaler arbeiten und die Verwaltung entlasten“, sagte Schmitt. „Mit der Novelle des Landesstraßengesetzes schaffen wir die rechtlichen Grundlagen, damit Brücken, Radwege und Straßen künftig zügiger und effizienter realisiert werden können. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Tempo bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten und ein Beitrag zu sicherer und moderner Mobilität in Rheinland-Pfalz.“

Mit der Gesetzesnovelle setzt die Landesregierung zentrale Vereinbarungen aus dem Beschleunigungspakt von Bund und Ländern sowie dem rheinland-pfälzischen Bürokratieabbaupaket um. Schwerpunkte sind Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung:

•     Einführung digitaler Beteiligungsformate und Veröffentlichungen im Planfeststellungsverfahren; Schriftformerfordernisse werden abgebaut.

•     Ersatzneubauten von Brücken können unter bestimmten Bedingungen ohne Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet werden.

•     Übernahme der Regelungen des Bundes-Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes in das Landesrecht, um einheitliche Verfahren und weniger Bürokratie zu ermöglichen.

Darüber hinaus sieht die Novelle weitere wichtige Modernisierungen vor:

•     Der Einsatz von Projektmanagern in Anhörungsverfahren wird ermöglicht, um Behörden gezielt zu entlasten.

•     Die Anbauverbotszonen entlang von Landes- und Kreisstraßen werden für den Mobilfunkausbau verkleinert – ein Beitrag zum schnellen Netzausbau.

•     Bei straßenbegleitenden Radwegen kann künftig in geeigneten Fällen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.

•     Das straßenrechtliche Enteignungsverfahren wird modernisiert und vereinfacht – insbesondere zugunsten kommunaler Straßen- und Radwegeprojekte.

„Mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir den Beschleunigungspakt konsequent in Landesrecht um. Wir schaffen mehr Einheitlichkeit zwischen Bundes- und Landesrecht, bauen Bürokratie ab und beschleunigen Planungsprozesse – für die Menschen und die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz“, betonte Schmitt.

Die Landesregierung erfüllt damit das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, das Landesstraßengesetz fortzuentwickeln.

 

 

Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550

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